Schweiz erlässt Massnahmen gegen Einschleppung der Geflügelpest


BERN - Nach dem Ausbruch der Vogelgrippe in einer Geflügelhaltung im Südwesten von Frankreich hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) Massnahmen beschlossen und eine neue Verordnung erlassen. Damit sollen Geflügelherden in der Schweiz besser geschützt werden.

Die Verordnung erlaubt es, Sendungen an der Grenze oder auch im Landesinnern zu konfiszieren, wie es in einer Mitteilung vom Montag heisst. Sie tritt bereits (Morgen) Dienstag in Kraft.

Aus den Schutzzonen im Departement Dordogne ist die Einfuhr von nicht wärmebehandeltem Geflügelfleisch verboten. Gleiches gilt für nicht wärmebehandelten Konsumeier, lebendes Geflügel, Junglegehennen, Eintagsküken und Bruteier aus den Schutz- und bestimmten Überwachungszonen.

Erste Analysen in Frankreich zeigten, dass es sich um verschiedene Virenstämme handle. Der erste betroffene Geflügelherde wurde gemäss dem BLV vom H5N1-Virus befallen. Dieses gilt als hochgefährlich. Im Rahmen von weiteren Untersuchungen in Frankreich wurden zwei weitere Ausbrüche der Vogelgrippe gefunden: Diesmal waren die Tiere einmal vom H5N2-Virus befallen, beim zweiten Ausbruch sind die Analysen noch im Gang.

Das BLV stuft das Risiko einer Ausbreitung der Krankheit auf die Schweizer Geflügelherden indes als gering ein. Seit dem Juli 2015 sei kein lebendes Geflügel aus der betroffenen Region mehr eingeführt worden.

Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, ist eine virale Infektionskrankheit, die alle Vogelarten befallen kann. Die hochansteckende Form hat zumeist eine hohe Sterberate zur Folge.


Quelle: SDA - 07.12.2015

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